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Warum auf dieser Webseite keine Zitate aus Terry Pratchetts Büchern zu finden sind

Zitieren im Internet

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Problematik von Zitaten im Internet. Anhand eines Beispiels wird gezeigt, wie aufwändig es sein kann eine rechtssichere Webseite zu betreiben.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel meinen derzeitigen Kenntnisstand wiedergibt und sich nicht zur Klärung rechtlicher Problemstellungen eignet. Sollten Sie ein weitergehendes Interesse an diesem Thema haben, so setzen Sie sich bitte mit einem Fachanwalt in Verbindung.

Einleitung: Der interessante Gedanke interessante Gedanken anderer zu zitieren

Ich lese gerade ein Buch von Terry Pratchett. Da mir die Romane von der Scheibenwelt gut gefallen, kam ich auf die Idee, den ein oder anderen Satz im nebenstehenden Kasten "Tipp des Tages" einzublenden.
Eigentlich kein Problem, sollte man denken. Schnell den Satz abschreiben, den Autor und den Buchtitel darunter gesetzt und schon können sich alle am Witz von Terry Pratchett erfreuen.
Ich suche schnell noch im Internet, welche Zitate andere Fans von Terry Pratchett bemerkenswert fanden und füge diese ebenfalls hinzu.
So entsteht rasch eine kleine Sammlung interessanter Gedanken.

Eine kleine Sammlung interessanter Gedanken zum Zitier- und Urheberrecht

Inzwischen dürfte vielen bekannt sein, dass der Betrieb einer Webseite nicht nur technische Fragen aufwirft, sondern auch rechtliche Fragen. Also kurz inne gehalten und darüber nachgedacht, ob ich eventuell eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes riskiere.
Ich frage mich also:

Unter welchen Voraussetzungen darf ich die Gedanken, Ideen und Äusserungen anderer veröffentlichen

Dazu finde ich unter UrhG § 51 Zitate:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Ist die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ?

Der besondere Zweck in meinem Falle scheint mir zu sein, die Besucher meiner Webseite mit den Gedanken von Terry Pratchett zu unterhalten. Das rechtfertigt in meinen Augen natürlich die Nutzung in ihrem Umfang. Die spannende Frage dabei ist nur: Sehen andere, insbesondere der Urheber, dies auch so ?

Welche weiteren Anhaltspunkte habe ich ?
UrhG § 51 Satz (1) bezieht sich auf wissenschaftliche Werke. Gut, wissenschaftlich ist diese Webseite nicht in allen Punkten.
Satz (2) klingt da schon vielversprechender, ist diese Webseite doch ein selbstständiges Sprachwerk. Der Punkt der mit hier Sorgen bereitet, ist die Darstellung in einem Kasten ausserhalb des Textes. Da könnte jemand argumentieren, dass es sich nicht um einen Teil des Sprachwerkes handelt, da der Tipp des Tages nicht in die Texte eingebunden ist.
Satz (3) scheidet völlig aus, auch wenn Musik in dieser Webseite ist, so handelt es sich doch nicht um ein Werk der Musik.

Soweit meine laienhafte Interpretation des Gesetzestextes. Es scheint mir unter diesen Umständen eine gute Idee die Erlaubnis zum Veröffentlichen der Zitate einzuholen. Da stellt sich nur ein Problem:

Wer ist eigentlich Urheber des Zitats ?

Der ursprüngliche Gedanke stammt von Terry Pratchett. Dieser schreibt in Englisch. Übersetzt hat den Text ein Übersetzer, dieser ist Urheber der Übersetzung und hat sicherlich die Verwertungsrechte abgegeben.
Das heisst, ich müsste nun bei den Zitaten, welche ich im Internet gefunden habe, nachprüfen, ob Sie wörtlich aus dem angegebenen Buch stammen (es gibt mehrere Auflagen in leicht geänderter Übersetzung bei verschiedenen Verlagen). Zudem müsste ich zu jedem Buch den entsprechenden Verlag und Übersetzer anschreiben, um zu klären wer mir überhaupt die Erlaubnis erteilen darf, die Zitate zu veröffentlichen.
Es wäre zum Beispiel möglich, dass der Verlag nur das Recht zur gedruckten Ausgabe besitzt und ich für die Erlaubnis das Zitat online zu veröffentlichen, die Genehmigung des Übersetzers brauche. Die Situation wird noch komplizierter, wenn man bedenkt, dass diese Webseite weltweit abrufbar ist. Wie sieht es denn zum Beispiel mit den Rechten zur Veröffentlichung in der Schweiz aus ?

Fazit: Rechtlich einwandfreies Zitieren ist gar nicht so einfach

Wie Sie sehen können ist der Aufwand, rechtlich einwandfrei "mal schnell ein paar lustige Sätze auf eine Webseite zu bringen", unter Umständen erheblich.

Die Alternative "einfach zu machen" und sich um nichts zu kümmern, kann recht schnell mit einer Abmahnung enden. Gerade in Zeiten, wo Rechteverwerter Webseiten automatisch nach Urheberrechtsverstößen durchforsten, ist es ratsam etwas Vorsicht walten zu lassen.

Und das ist der Grund, warum auf dieser Webseite keine Zitate aus Terry Pratchetts Büchern zu finden sind.

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